Taxifahrerin darf mit Hörgerät wieder fahren (1)

Taxifahrerin darf mit Hörgerät wieder fahren
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Urteil Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung darf bei einer hochgradigen Schwerhörigkeit nicht versagt werden, wenn geeignete und angepasste Hörhilfen getragen werden und eine jährliche fachärztliche Untersuchung erfolgt.