Beim Autofahren kann die Sicht von hängenden Augenoberlidern stark beeinträchtigt werden. Besonders ältere Autofahrer sind von so ausgeprägten Schlupflidern betroffen, dass das Lid über die Wimpern hängt. Hier kann eine chirurgische Korrektur Abhilfe leisten. Da im Falle von Autofahrern nicht ästhetische, sondern medizinische Gründen vorliegen, müssten die gesetzliche Krankenkassen die Kosten für den Eingriff übernehmen. Doch es bedarf einiger Nachweise der Notwendigkeit, die am besten vor der Operation erbracht werden sollten.
So reichen etwa Fotos von den hängenden Augenlidern nicht aus, um zu beweisen, dass die Lider zu Problemen beim Autofahren führen. Die Verkehrskommission der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft hat Richtlinien erstellt, nach denen die Kraftfahrzeugtauglichkeit gemessen werden kann. Autofahren ist demnach ab einem festgelegten Grad der Gesichtsfeldeinschränkung nicht mehr möglich. Um diesen Grad nachzuweisen, ist eine statische oder eine kinetische Gesichtsfeldmessung erforderlich. Die Untersuchung wird nach einem Bericht der "Medical Tribune" mit hochgeklebter Lid- und Brauenpartie durchgeführt. Auf diese Weise wird der medizinische Nutzen eines Korrektureingriffs demonstriert. Auch wenn diese Untersuchung belegt, dass eine Straffung der Augenlieder erforderlich ist, kann es weitere Anstrengung kosten, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen und die Kasse selbst von der Kostenübernahme zu überzeugen. Dennoch sollte man sich nicht entmutigen lassen und sich Rat bei seinem Arzt holen, wie am besten weiter vorzugehen ist.
Mittwoch Februar 4
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