Strenge Regeln für Bugatti-Kunden

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Freitag Dezember 16

Bugatti-Kunden dürfen ihren 1001 PS starken und über eine Million teuren Sportwagen Veyron nicht einfach so weiterverkaufen. Erst muss der Besitzer den Hersteller informieren und ihm ein Vorkaufsrecht einräumen. Denn das 407 km/h schnelle Geschoss soll nur an Personen gehen, die bestimmten Normen des Unternehmens entsprechen, um die Reputation und die Integrität der Marke Bugatti nicht zu gefährden.

So zitiert die Zeitschrift "Auto Bild" aus dem fünfseitigen Veyron-Kaufvertrag, der noch andere Überraschungen bereithält. Beispielsweise sieht der Käufer die bei Unterzeichnung fällige Anzahlung von 300 000 Euro nie wieder - auch dann nicht, wenn er es noch einmal anders überlegt und das Fahrzeug wieder abbestellt. Nur falls der Wagen nicht verfügbar ist, zahlt das Unternehmen die Anzahlung zurück.


 
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