| Wenden auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen | ||||||
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| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | Gewendet, rückwärts oder gegen die Fahrtrichtung gefahren: in einer Ein- oder Ausfahrt | 75 Euro | ||||
| 2. | Gewendet, rückwärts oder gegen die Fahrtrichtung gefahren: Auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen | 130 Euro | ||||
| 3. | Gewendet, rückwärts oder gegen die Fahrtrichtung gefahren: Auf durchgehender Fahrbahn | 200 Euro | 1 Monat | |||
| 4. | Außerhalb der Anschlussstellen eingefahren, mit Gefährdung anderer | 75 Euro | ||||
| 5. | Beim Einfahren Vorfahrt nicht beachtet | 75 Euro | ||||
| 6. | Seitenstreifen zum schnelleren Vorwärtskommen benutzt | 75 Euro | ||||
| 7. | Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt | 40 Euro | ||||
| 8. | Gegen Rechtsfahrgebot verstoßen und dadurch einen anderen behindert | 80 Euro | ||||
| 9. | Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder der Versuch, wenn dadurch Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden | |||||
|   | ||||||
| Wenn bei grob verkehrswidrigem und rücksichtslosem Wenden, Rückwärtsfahren oder Fahren entgegen der Fahrtrichtung Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden, wird eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe verhängt und die Fahrerlaubnis entzogen. | ||||||
Mittwoch Februar 4
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