| Handy-Verordnung | ||||||
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |||
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| 1. | Während der Fahrt mit einem Handy ohne Freisprecheinrichtung telefoniert (auch solange der Motor läuft, zum Beispiel im Stau oder an einer roten Ampel) | 40 Euro | ||||
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Dienstag Mai 16
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