| Verordnungen über internationalen Kraftfahrzeugverkehr | ||||||
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | An einem ausländischem Kfz oder ausländischem Kfz-Anhänger das vorgeschriebene heimische Kennzeichen nicht geführt | 40 Euro | ||||
| 2. | Das heimische Kennzeichen oder das Nationalitäts-Zeichen mit Verstoß über die Anbringung geführt | 10 Euro | ||||
| 3. | Fahren ohne Nationalitäts-Zeichen | 15 Euro | ||||
| 4. | Zulassungsschein, Führerschein, Fahrausweis oder die Übersetzung des ausländischen Zulassungsscheins oder Fahrausweises nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt | 10 Euro | ||||
| 5. | Fahren entgegen einer vollziehbaren Auflage zur ausländischen Fahrerlaubnis | 25 Euro | ||||
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