Halten und Parken

Bußgeld-Katalog

Halten und Parken
Tatbestand Bußgeld   Punkte   Fahrverbot
1. Unzulässig gehalten an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen,    
2. im Haltverbot, im eingeschränkten Haltverbot,    
3. auf Fahrbahnbegrenzung, auf    
4. Richtungspfeilen auf der Fahrbahn, auf der    
5. Grenzmarkierung für Haltverbote, bei rotem Dauerlicht, bis zu 10 m vor Lichtzeichen und den Zeichen "Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren", bei "Vorfahrt gewähren"- oder bei Stop-Schild (wenn das Schild verdeckt wird), vor und in Feuerwehrzufahrten oder an Taxenständen 10 Euro    
6. Unzulässig gehalten in den oben genannten Fällen, mit Behinderung 15 Euro    
7. Unzulässig gehalten in zweiter Reihe 15 Euro    
8. Unzulässig gehalten in zweiter Reihe mit Behinderung 20 Euro    
9. An einer engen oder unübersichtlichen Stelle oder in einer scharfen Kurve geparkt 15 Euro    
10. An einer engen oder unübersichtlichen Stelle oder in einer scharfen Kurve geparkt, mit Behinderung 25 Euro    
11. An einer engen oder unübersichtlichen Stelle oder in einer scharfen Kurve geparkt, länger als 1 Stunde 25 Euro    
12. An einer engen oder unübersichtlichen Stelle oder in einer scharfen Kurve geparkt, länger als eine Stunde mit Behinderung 35 Euro    
13. An einer engen oder unübersichtlichen Stelle oder in einer scharfen Kurve geparkt, mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs im Einsatz 40 Euro    
 
 

Dienstag Mai 16