| Halten und Parken | ||||||
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | Unzulässig gehalten an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, | |||||
| 2. | im Haltverbot, im eingeschränkten Haltverbot, | |||||
| 3. | auf Fahrbahnbegrenzung, auf | |||||
| 4. | Richtungspfeilen auf der Fahrbahn, auf der | |||||
| 5. | Grenzmarkierung für Haltverbote, bei rotem Dauerlicht, bis zu 10 m vor Lichtzeichen und den Zeichen "Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren", bei "Vorfahrt gewähren"- oder bei Stop-Schild (wenn das Schild verdeckt wird), vor und in Feuerwehrzufahrten oder an Taxenständen | 10 Euro | ||||
| 6. | Unzulässig gehalten in den oben genannten Fällen, mit Behinderung | 15 Euro | ||||
| 7. | Unzulässig gehalten in zweiter Reihe | 15 Euro | ||||
| 8. | Unzulässig gehalten in zweiter Reihe mit Behinderung | 20 Euro | ||||
| 9. | An einer engen oder unübersichtlichen Stelle oder in einer scharfen Kurve geparkt | 15 Euro | ||||
| 10. | An einer engen oder unübersichtlichen Stelle oder in einer scharfen Kurve geparkt, mit Behinderung | 25 Euro | ||||
| 11. | An einer engen oder unübersichtlichen Stelle oder in einer scharfen Kurve geparkt, länger als 1 Stunde | 25 Euro | ||||
| 12. | An einer engen oder unübersichtlichen Stelle oder in einer scharfen Kurve geparkt, länger als eine Stunde mit Behinderung | 35 Euro | ||||
| 13. | An einer engen oder unübersichtlichen Stelle oder in einer scharfen Kurve geparkt, mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs im Einsatz | 40 Euro | ||||
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Dienstag Mai 16
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