Freitag Oktober 19
Unklar ist beispielsweise die Frage, wann ein Sachmangel "erheblich" oder "unerheblich" ist. Stellt ein Autofahrer nach dem Kauf fest, dass der Wagen einen "erheblichen" Mangel hatte, kann er vom Kaufvertrag zurücktreten. Ist der Mangel jedoch nur "unerheblich", hat er lediglich das Recht auf Nachbesserung oder Minderung des Kaufpreises. "Unerheblich" bedeutet, dass der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit des Autos nur unmaßgeblich mindert. Doch liegt dies oft im Auge des Betrachters.
Treten innerhalb des ersten Halbjahrs Mängel am Fahrzeug auf, gehen Gerichte in der Regel davon aus, dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat. Der Verkäufer ist nun in der Pflicht, das Gegenteil zu beweisen. Ist der Mangel jedoch beim Kauf bereits auch für Laien deutlich erkennbar gewesen und wird er nicht beanstandet, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Eine weitere Streitfrage bleibt der Ort, an dem eine notwendige Nachbesserung am Fahrzeug durchgeführt werden kann - am Ort des Kaufes oder am Wohnort? Und wer übernimmt die Transportkosten?
Wird ein Auto von einem Privatmann an einen anderen verkauft, hat der Käufer keinen Anspruch auf Garantie. Was viele nicht wissen: Dies gilt auch, wenn ein Vermittler wie beispielsweise ein Händler oder eine Agentur das Fahrzeug stellvertretend für die Privatperson verkauft. Um hier Schwierigkeiten zu vermeiden, sollte sich ein Käufer stets genau informieren, wem das Auto gehört. Sabine Schwarz/mid
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| Diesel | Benzin | Super | Super+ | |
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| Durchschnittspreis | 1.15 | 1.188 | 1.188 | 1.275 |
| Günstigster Preis | 1.109 | 1.129 | 1.129 | 1.189 |