VW T5 und Renault Trafic im Crashtest

VW T5 und Renault Trafic im Crashtest ADAC: Nicht alle Plätze sind sicher. Hohes Verletzungsrisiko für die Beine in der dritten Sitzreihe.
In einem aktuellen Test hat der ADAC erstmalig das Crash-Verhalten der Familienbusse Volkswagen T5 und Renault Trafic überprüft.



In beiden Fahrzeugen war sowohl für Fahrer und Beifahrer als auch für die Insassen auf den hinteren Sitzreihen das Gesamtverletzungsrisiko gering. Allerdings ist bei ausgewachsenen Passagieren der dritten Sitzreihe mit starken Beinverletzungen zu rechnen. Im Real-Crash würden sie mit ihren Knien sehr hart gegen einen Stahlträger in der vorderen Sitzbank schlagen. Als kritisch erwies sich auch die Knieaufprallzone der Frontinsassen und beim VW der Fahrer-Fußraum. Gut: Die Verletzungsgefahr für Kinder ist sehr gering.

In der ADAC-Crash-Anlage wurde ein Frontalaufprall nach geltendem europäischen Standard gegen ein gleich großes und gleich schweres Auto simuliert, bei dem das Fahrzeug mit 64 km/h auf der Fahrerseite (40 Prozent Überdeckung) auf eine deformierbare Barriere trifft. Um eine möglichst reale Situation nachzustellen, wurden zusätzlich zu den jeweils zwei üblichen Erwachsenen- und Kinder-Dummies zwei weitere Erwachsenen-Dummies auf den beiden Rücksitzreihen installiert.

Bei dieser Test-Konfiguration wurde die Deformationszone des VW restlos aufgebraucht. Insbesondere der Fahrer müsste durch starke Deformationen im Fußraum und blockierte Pedale mit schweren Verletzungen der Unterschenkel und Füße rechnen. Der Renault war hier besser. Allerdings verkeilte sich die Fahrertür bei ihm so, dass sie nur noch mit schwerem Gerät geöffnet werden konnte. Zu kritisieren ist beim Franzosen auch der fehlende serienmäßige Beifahrer-Airbag, wodurch sich die Brustbelastungen des Co-Piloten erheblich reduzieren ließen. Merkwürdig mutet die Empfehlung von Renault an, auf der dritten Sitzreihe keine Kindersitze zu verwenden, obwohl diese Fahrzeugklasse gerne als Familien-, Schul- oder Kindergartenbus benutzt wird. Die Einschränkung ist zudem missverständlich in der Bedienungsanleitung formuliert. Im Wageninnern findet sich überhaupt kein Hinweis.

Beim VW fehlen klare Hinweise zur Verwendung von rückwärtsgerichteten Kindersitzen auf dem Beifahrersitz. Der Schlüsselschalter zum Deaktivieren des Beifahrer-Airbags sollte serienmäßig an Bord sein. Bei beiden Fahrzeugen wären Gurtwarnsummer auf allen Plätzen wünschenswert, da der Fahrer nur sehr schwer den Überblick darüber behalten kann, wer angeschnallt ist.


Zu diesem Text bietet der ADAC unter www.adac.de/tv einen Film an.


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