Mittwoch April 30
Beim Preis für Mietwagen sollten die Kunden sich nicht an unverbindlichen Empfehlungen oder Mietpreisspiegel orientieren. Viel besser ist es, per Internet oder Telefon den tagesaktuellen Preis zu erfragen. "Die ausgehängten Preise sind meist deutlich teurer als die wirklichen Marktpreise", sagt Thomas Renner vom Fraunhofer Institut aus Stuttgart bei der Vorstellung einer Markterhebung. Das Unternehmen hat verdeckt per Internet und Telefon 85 000 Angebote erfragt.Die aktuellen Marktpreise sind im Vergleich mit dem bisher gängigen Mietpreisspiegel von EurotaxSchwacke deutlich niedriger. Bei eintägiger Mietdauer schneiden die überprüften Fahrzeuge immer noch um rund 50 Prozent günstiger ab; bei drei Miettagen sogar um bis zu 130 Prozent. Wichtige Erkenntnis für Verbraucher: "Das Internet ist nicht immer günstiger. Oft kann man per Telefon preiswerter buchen", erklärt Renner. Kleinwagen sollten nach seiner Erfahrung bei einer Tagesanmietung für rund 50 Euro bis 60 Euro erhältlich sein. Für diesen Preis müssen Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung und eine unbegrenzte Kilometerleistung inklusiv sein. Eine kompakte A-Klasse von Mercedes-Benz sollte derzeit bei einem Miettag rund 80 Euro kosten, bei drei Tagen rund 200 Euro und für sieben Tage rund 300 Euro. Wer sein Auto am Flughafen mietet, muss gegenüber der Anmietung in der Stadt in der Regel einen Aufpreis von rund 20 Prozent zahlen. In Auftrag gegeben wurde die Untersuchung durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Nach unverschuldeten Unfällen dürfen Autofahrer während der Reparaturzeit einen Mietwagen auf Kosten der Versicherer nehmen. Die neue bundesweite Mietpreiserhebung dürfte einen erheblichen Druck auf die Preise für Unfallersatzwagen ausüben. In mehreren Urteilen hatte der Bundesgerichtshof den Autoversicherern bestätigt, dass sie bei hohen Mietwagentarifen Abstriche machen und sich am "Normalpreis" orientieren dürfen. Bisher war nach Meinung des GDV eine solcher Normalpreis aber kaum ermittelbar.
Autovermieter müssen Unfallkunden auf das Risiko hinweisen, dass sie bei teuren Sondertarifen unter Umständen einen Teil des Aufwandes selbst tragen (BGH, Az.: XII ZR 15/06). Unfallopfer sollten sicherheitshalber die Preise vergleichen. Bei auffallend hohen Preisen muss der Mieter günstigere Tarife erfragen und ein oder zwei Konkurrenzangebote einholen (BGH, Az. VI ZR 99/06). Eine Ausnahme kann gelten, wenn der Kunde in großer Eile ist oder wenn auf dem Land oder am Wochenende kaum andere Verleiher erreichbar sind. Notfalls sollten Unfallopfer ihren Versicherer fragen, bis zu welcher Höhe er die Mietwagenkosten übernimmt. Die Stiftung Warentest empfiehlt, dem Vermieter gar nichts vom Unfall zu sagen und einen Wagen zum Normaltarif zu nehmen. Dann müssen die Mietkosten zwar vorgestreckt werden. Der Versicherer kann dem Kunden aber nicht mehr vorwerfen, dass er unnötig Kosten verursacht hat. Uwe Schmidt-Kasparek/mid
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| Durchschnittspreis | 1.535 | 1.575 | 1.575 | 1.671 |
| Günstigster Preis | 1.498 | 1.519 | 1.519 | 1.579 |