Keine Seltenheit auf Deutschlands Straßen. Da genügt oft ein kleiner Anlass, und schon
rasten die Beteiligten aus. Beleidigungen sind keine Kavaliersdelikte, sagt die
Rechtsprechung. Wer einen anderen beleidigt, absichtlich kränkt oder sich verächtlich
äußert, begeht eine Straftat (§ 185 StGB), die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu
einem Jahr geahndet wird. Sind Tätlichkeiten im Spiel, drohen bis zu zwei Jahre Haft.
Missachtete Vorfahrt, Drängeln oder Schneiden – da verliert so mancher seine Gelassenheit.
Wenn sich zwei wütende Verkehrsteilnehmer dann beschimpfen, hat es der Richter nicht
leicht.
Haben beide Streithähne ordentlich ausgeteilt, ist es auch mit der Verurteilung schwierig.
Welche Beleidigung ist schlimmer? Wenn beide Glück haben, wird das Verfahren sogar
eingestellt. Ein Stänkerer, der jemanden einseitig beschimpft und beleidigt hat, kann auf
solche Milde nicht hoffen. Wenn er von der gegnerischen Seite angezeigt wird, muss er sich
dafür verantworten. Im besten Fall kommt er mit der Zahlung einer Geldauflage an eine
gemeinnützige Organisation davon, im schlechtesten kassiert er eine Verurteilung.
Besonders streng werden laut ADAC-Jurist Dr. Markus Schäpe herab setzende Äußerungen
gegenüber Polizisten, Hilfspolizisten und Politessen verfolgt. Denn die Beleidigung trifft hier
nicht nur die Person, sondern auch den Vertreter des Staates. Deshalb erstattet der
Ordnungshüter meist gemeinsam mit seinem Dienstherrn Anzeige. Bei einer Verurteilung
kann das teuer werden (siehe Tabelle). Selbst indirekte Verspottungen wie »Am liebsten
würde ich Arschloch zu dir sagen« muss sich kein Beamter gefallen lassen. 1600 Euro kostet
das.
Was viele nicht wissen: Neben einem Eintrag im Bundeszentralregister wird eine
Verurteilung auch im Verkehrszentralregister vermerkt und mit fünf Punkten in Flensburg
geahndet. Eine der häufigsten Kränkungen ist der gestreckte Mittelfinger (Stinkefinger).
Kleine Geste, großer Ärger: Zu 4000 Euro Strafe wurde ein Autofahrer deshalb verurteilt.
Das gleiche Zeichen kostete einen anderen Rowdy nur 600 Euro. Unterschiedliche Beträge
für dasselbe Vergehen? Die Höhe der Geldstrafe hängt vom Monatseinkommen und der
konkreten Beleidigungssituation ab. Normal sind 10 bis 30 Tagessätze; ein Tagessatz ist der
30. Teil eines Monatsnettogehalts.
Teuer wurde es ebenfalls für einen Autofahrer, der den Mittelfinger gegen eine Videokamera
erhob, die unter einer Brücke zu Abstandsmessungen installiert war. Obwohl die Beamten
nicht sichtbar – aber eben vor Ort – waren, wertete das Gericht die Geste als »vulgäre
Kundgabe seiner Missachtung gegenüber den befassten Amtspersonen«. Die Strafe: 30
Tagessätze à 40 Euro – macht zusammen 1200 Euro.
»Ein dickes Fell muss man manchmal schon haben«, sagt Martin Cornils von der
Verkehrspolizei in München. Er weiß, was auf der Straße los ist. »Ich wurde einmal als
A...loch beschimpft. Allerdings war der Mann so betrunken, der war allein mit der Strafe für
seine Trunkenheitsfahrt bedient.« Auf eine zusätzliche Anzeige hat Martin Cornils in diesem
Fall verzichtet.
Polizeibeamte werden eigens für den Umgang mit aggressiven Verkehrsteilnehmern
geschult. »Wir versuchen grundsätzlich höflich zu bleiben und Spannungen abzubauen. Es
wird auch nicht jede kleine Beleidigung sofort angezeigt. Wer aber gar nicht einsichtig ist,
kommt um die Anzeige nicht herum«, so Cornils. Mit den teilweise hohen Geldbeträgen hätte
der ein oder andere Hitzkopf sicher Besseres anfangen können. Beim Streit auf der Straße
kommen viele gar nicht auf die Idee, dass auch ein einfaches Mittel hätte helfen können,
eine Verurteilung zu verhindern: eine simple Entschuldigung.
| Für Worte und Sprüche | Euro |
| Bekloppter | 250 |
| Leck mich doch | 300 |
| Dumme Kuh | 300-600 |
| Witzbold | 300 |
| Du armes Schwein, du hast doch eine Mattscheibe | 350 |
| Wegelagerer | 450 |
| Zu dumm zum Schreiben | 450 |
| Du blödes Schwein | 500 |
| Hast du blödes Weib nicht Besseres zu tun? | 500 |
| Einen Polizisten duzen | 600 |
| Dir hat wohl die Sonne das Gehirn verbrannt | 600 |
| Bei dir piept's wohl | 750 |
| Verfluchtes Wegelagerergesindel | 900 |
| Wichtelmann | 1000 |
| Du Wichser | 1000 |
| Bullenschwein (mit Stinkefinger) | 1000 |
| Raubritter | 1500 |
| Trottel in Uniform | 1500 |
| Ihr seid doch alle große Arschlöcher | 1500 |
| Idioten, ihr gehört in die Nervenheilanstalt | 1500 |
| Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen | 1600 |
| Du Schlampe | 1900 |
| Fieses Miststück | 2500 |
| Alte Sau | 2500 |
| Für Gesten | Euro |
| Zunge herausstrecken | 150-300 |
| Kreis aus Daumen und Zeigefinger bilden (Arschloch) | 675-750 |
| Einen Vogel zeigen | 750 |
| Mit der Hand vor dem Gesicht wedeln (Scheibenwischer) | 350-1000 |
| Mittelfinger zeigen (Stinkefinger) | 600-4000 |
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