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Was ist eine Insassen-Unfallversicherung?
Über eine Insassen-Unfallversicherung sind alle Insassen (inklusive Fahrer) beim Gebrauch des Fahrzeugs ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Fahrers - Vorsatz ausgenommen - versichert. Dies ist bei der normalen (gesetzlich vorgeschriebenen KFZ-Haftpflichtversicherung nicht der Fall). Versichert sind die Passagiere beim Betrieb des Kraftfahrzeugs, d. h. nicht nur während der Fahrt, sondern auch beim Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen, Parken, Tanken und sogar Waschen des Fahrzeugs.
Bei einer Insassen-Unfallversicherung können folgende Leistungen versichert werden:
• Invaliditätsleistung
• Todesfallentschädigung
• verschiedene Formen des Tagegeldes (Kranken-Tagegeld, Krankenhaus-Tagegeld oder Genesungsgeld)
Versichert sind entweder pauschal alle Insassen (Anzahl der vorhandenen Sitzplätze) oder einzelne Sitzplätze (z. B. Fahrersitz).
Eine Insassenunfallversicherung ist jedoch nicht immer nötig, denn beim verschulden eines Unfall durch den Unfallgegner leistet dessen Kfz-Haftpflichtversicherung.
Ebenso wenn Sie als Fahrer den Unfall verschulden, kommt Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden auf, den Ihre Mitinsassen erleiden. Als Fahrer selbst, sind Sie im Falle des selbstverschuldeten Unfall nicht durch die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Hier müssen Sie entweder eine Unfallversicherung oder die Insassen-Unfallversicherung abschliessen.