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Ratgeber Kfz-Versicherung
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• Was ist eine KFZ-Versicherung?
• KFZ-Haftpflichtversicherung
• Kaskoversicherung
• Teilkasko
• Vollkasko
• Insassen-Unfallversicherung
Schutzbrief
• Rechtsschutz
• Kündigung
• FAQs - Häufige gestellte Fragen
Der Schutzbrief: Mit dem Auto ins Ausland
Ins Reisegepäck gehört auch ein Schutzbrief, der europaweit das Pannenrisiko, aber auch den Rücktransport bei Diebstahl deckt. Versicherungen, aber auch Automobilclubs bieten hier entsprechende Deckung an. Die Schutzbriefversicherung - oft auch Verkehrs-Service-Police genannt - leistet bei Eintritt der folgenden Ereignisse:
• Panne oder Unfall
• Diebstahl
• Erkrankung oder Tod des Fahrers
Was leistet die Schutzbriefversicherung?
• Pannen- oder Unfallhilfe
• Abschleppen oder Bergen des Fahrzeugs
• Ersatzteilversand
• Fahrzeugrücktransport und –unterstellung
• Verschrottung oder Verzollung (bei Totalschaden)
• Kosten der Weiter- oder Heimfahrt
• Ersatzfahrer
• medizinisch notwendiger Rücktransport (bei Erkrankung des Fahrers)
• Übernachtungskosten
Was ist versichert?
Die Versicherung bezieht sich immer auf ein bestimmtes Fahrzeug (Personenkraftwagen, Motorrad, Wohnmobil). Mitgeführte Boots-, Gepäck- oder Wohnwagenanhänger sowie das Gepäck und die Ladung selbst sind ohne Zuschlag mitversichert. Bei einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug haben nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch die berechtigten Insassen Versicherungsschutz.
Wo gilt die Schutzbriefversicherung?
Dies ist abhängig von der Art des Schutzbriefes. Die Schutzbriefversicherung gibt es
• als Inlandsschutzbrief, der nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt
• als Auslandsschutzbrief für das europäische Ausland einschließlich der außereuropäischen Mittelmeerländer (Marokko, asiatische Türkei)
• als Kombination für In- und Ausland. Dies ist der weitaus gebräuchlichste Schutzbrief
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