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Ratgeber Kfz-Versicherung
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• Was ist eine KFZ-Versicherung?
• KFZ-Haftpflichtversicherung
• Kaskoversicherung
• Teilkasko
• Vollkasko
• Insassen-Unfallversicherung
• Schutzbrief
• Rechtsschutz
• Kündigung
FAQs - Häufige gestellte Fragen
FAQs: Häufig gestellte Fragen zum Thema Kfz-Versicherung
Sie finden hier eine Auflistung häufig gestellter Fragen (Frequently Asked Questions = FAQ) zum Thema KFZ-Versicherung. Sollten eine Ihrer Fragen nicht beantwortet sein, so können Sie sich persönlich von unserem Partner FinanceScout24 beraten lassen.
Welche Schadenfreiheitsklasse muss ich wählen?
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) sagt aus, wie viele schadenfreie Jahre Ihnen auf die Kfz-Prämie in Form eines Schadenfreiheitsrabatt angerechnet werden. Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse können Sie z.B. Ihrer letzen Prämienrechnung entnehmen. Als Fahranfänger wählen Sie die SF-Klasse 0, diese entspricht einem Prämiensatz von 240%. Sofern Sie erstmalig ein Kfz auf Ihren Namen zulassen, aber bereits seit mind. 3 Jahren den Führerschein besitzen, können Sie mit der günstigeren SF-Klasse ½ beginnen. Sofern Sie mir dem versicherten Kfz einen ersatzpflichtigen Schaden verursachen, werden Sie in dem darauffolgende Jahr eine oder mehre Schadenfreiheitsklassen zurückgestuft und verlieren so einen Teil Ihrer erfahrenen Rabatte.
Wozu brauche ich eine Deckungskarte und wie bekomme ich die?
Die Deckungskarte ist eine vorläufige Versicherungsbestätigung und gleichzeitig Ihr Versicherungsnachweis. Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle anmelden, muss diese Karte vorgelegt werden. Die Deckungskarte wird nach Antragsstellung automatisch von der Versicherungsgesellschaft ausgestellt und Ihnen zugesandt. Wenn Sie nur den Versicherer wechseln möchten, ohne dass ein Fahrzeug neu zugelassen wird, wird die Doppelkarte von der Versicherungsgesellschaft direkt an Zulassungsstelle geschickt.
Wo genau liegt der Unterschied zwischen Haftpflicht -, Teilkasko - und Vollkaskoversicherung?
Die Haftpflichtversicherung zahlt im Schadensfall für Personenschäden und Sachschäden Dritter. Die Kaskoversicherung übernimmt dagegen Schäden am eigenen Kfz. So versichert die Teilkaskoversicherung Ihr Auto gegen nicht beeinflussbare Risiken wie z.B. Diebstahl, Brand- und Glasschäden, Sturm- und Hagelschäden, Blitzschlag, Überschwemmungen und Schäden durch Haarwildunfälle. Die Vollkaskoversicherung deckt über die Leistungen der Teilkaskoversicherung hinaus auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab, wenn diese selbstverursacht sind oder der Schädiger nicht feststellbar ist.
Ist es richtig, dass man Vollkasko nach 3 Jahren ausschließen soll?
Generell ist diese Faustregel richtig, da die Vollkaskoversicherung relativ teuer ist und der Wagen nach 3 Jahren bereits erheblich an Wert verloren hat. Bei einem hohen Schadenfreiheitsrabatt in der Vollkaskoversicherung ist aber eine Fortsetzung über die 3 Jahre hinaus auch noch empfehlenswert.
Kann ich den Schadenfreiheitsrabatte von meinen Eltern übernehmen?
Grundsätzlich ist die Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten von Eltern auf Ihre Kinder möglich. Voraussetzung ist jedoch immer, dass das Kind das Fahrzeug regelmäßig genutzt hat und sich den jeweiligen Schadenfreiheitsrabatt auch selber hätte erfahren können. So kann jemand, der erst seit 4 Jahren den Führerschein hat, auch max. 4 schadenfreie Jahre übernehmen.
Gibt es Rabattmöglichkeiten?
Ja, außer den Schadenfreiheitsrabatten in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung, berücksichtigten die Versicherungsgesellschaften auch eine Vielzahl von sogenannte weichen Rabattmerkmalen, die von der perönlichen Situation des Versicherungsnehmer abhängig sind. So werden z.B. niedrige Kilometerleistung pro Jahr, Nutzung des Fahrzeuges nur durch einen begrenzten Personenkreis oder das Abstellen des Fahrzeugs in einer Garage mit einem Prämiennachlass honoriert.
Was passiert, wenn ich einen Tarif mit Rabatt wähle und gegen eines dieser Merkmale verstoße?
Einige Versicherungsgesellschaften nehmen das sehr ernst. Im Schadensfall kann es dann zu einer Nachzahlung in Höhe bis zur doppelten Jahresprämie führen. In dem FinanzScout24-Vergleich können Sie wählen, ob Sie derartige Versicherungsgesellschaften nicht angeboten bekommen möchten.
Ab wann habe ich Versicherungsschutz?
Mit Aushändigung der Deckungskarte haben Sie eine vorläufige Versicherungszusage Ihres Versicherers, der Versicherungsschutz beginnt dann mit der Abgabe der Deckungskarte beim Straßenverkehrsamt und der Zulassung des Fahrzeuges.
Ist der Abschluss einer Insassen-Unfallversicherung sinnvoll?
Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist nicht unbedingt empfehlenswert. Bei einem Unfall werden alle zu Schaden gekommenen Personen durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers entschädigt. Bei einem selbstverschuldeten Unfall gilt dies auch für die Insassen des eigenen Fahrzeugs. Lediglich der Fahrer genießt bei einem selbstverschuldeten Unfall keinen Versicherungsschutz. Problematisch sind also nur Unfälle, bei denen die Schuldfrage nicht geklärt werden kann. Für dieses Risiko bietet jedoch eine private Unfallversicherung mit 24 Stunden Deckung bei einer geringfügig höheren Prämie die besseren Leistungen.
Was ist die "Grüne Karte"?
Die Grüne Versicherungskarte hilft in allen Ländern bei der Schadensabwicklung und ist auch innerhalb der Europäischen Union sehr hilfreich. Die Grüne Versicherungskarte sollten Sie grundsätzlich bei Fahrten im europäischen Ausland mitnehmen. Vorgeschrieben ist die Mitnahme der "Grünen Karte" unter anderem in Bosnien und Herzegowina sowie Lettland, Malta, Island, Albanien, Bulgarien, Estland, Makedonien, Polen, Rumänien, und der Ukraine. Für die Türkei muss eine Grüne Karte ausgestellt werden. Vergisst man die Karte oder ist das Länderkürzel nicht richtig angeführt, dann muss man eine Grenzversicherung abschließen. (Diese kann im zuständigen Landes- Grenzzollamt erworben werden).
Was ist beim Versicherungswechsel zu beachten?
Der generelle Kündigungstermin für die Kfz-Versicherungen ist der 01.01.eines Jahres. Die Kündigung muss mit einem Monat Frist erfolgen, also bis zum 30.11 eines Jahres beim Versicherer eingehen. Außerdem haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat, wenn Ihr Versicherer die Prämien erhöht. Bei einem Wechsel des Versicherers benötigt das Straßenverkehrsamt eine neue Deckungskarte, welche in der Regel von der Versicherungsgesellschaft direkt an die Zulassungsstelle geschickt wird.
Was ist bei der Neuanmeldung oder Ummeldung Ihres Kfz zu beachten?
Bei der Neuzulassung eines Fahrzeugs benötigen Sie für die Kfz-Zulassungstelle folgende Unterlagen:
• Deckungskarte der Kfz-Versicherung
• Gültiger Personalausweis/Reisepass mit Meldebestätigung des Fahrzeughalters
• Fahrzeugbrief
• Fahrzeugschein
• ASU-Bescheinigung
• TÜV-Bescheinigung
Habe ich auch im Ausland Versicherungsschutz?
Die Kfz-Versicherung gewährt Ihnen Versicherungsschutz in Europa und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft.
Welche Deckungssummen gibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung?
Man unterscheidet die Gesetzliche Mindestdeckung und die unbegrenzte Deckung.
Die gesetzliche Mindestversicherung umfasst:
• 2,5 Millionen EUR für Personenschäden
• 500.000 EUR für Sachschäden
• 50.000 EUR für Vermögensschäden
Die unbegrenzte Deckung leistet dagegen:
• Bei Personenschäden je geschädigte Person 15 Millionen DM
• Unbegrenzt für Sach- und Vermögensschäden
Wir empfehlen die unbegrenzte Deckung. Denn der Versicherer zahlt bei einem Schadenereignis höchstens bis zu den in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssummen. Werden höhere Ansprüche gegen Sie geltend gemacht, wird Ihr Privatvermögen herangezogen. Gerade bei Personenschäden, die z.B. nicht nur eine teuer medizinische Behandlung sonder auch eine lebenslange Invalidität zur Folge haben, können sehr hohe Ansprüche resultieren. Aus diesem Grund haben sich die meisten Autofahrer für höhere Deckungssummen entschieden.
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